Geschäftsbedingungen - Beppycup.ch
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Willems Winkels BV, die auch unter den Namen Asha International, Beppy, Condommessage, Promocondoom, Fotocondom, Condoomkoerier firmiert, im Folgenden “Asha International” genannt.
Artikel 1. Allgemeine Bestimmungen und Bedingungen
1.1. Für alle Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich die Verkaufs- und Lieferbedingungen (‘Allgemeine Geschäftsbedingungen’) von Asha International. Diese Bedingungen können auch online unter www.asha.nl eingesehen werden.
1.2. Der Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sein, so wird die betreffende Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
1.4. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch in einer anderen Sprache als Niederländisch verfasst wurden, ist der niederländische Text stets maßgebend.
Artikel 2. Angebote und Kostenvoranschläge
2.1. Alle Angebote von Asha International sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot wurde eine Annahmefrist festgelegt. In diesem Fall wird ein Angebot nach Ablauf der betreffenden Frist hinfällig.
2.2. Der Vertrag kommt durch die Zusendung einer schriftlichen (per Post und/oder E-Mail/Fax) Auftragsbestätigung durch Asha International oder durch die tatsächliche Ausführung des Vertrages durch Asha International zustande. Im ersteren Fall wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung die richtigen Beziehungen zwischen den Parteien wiedergibt, und die Parteien sind an den Inhalt der Auftragsbestätigung gebunden.
2.3. Angebote und Zusagen von Vertretern und/oder Käufern von Asha International sind nur verbindlich, wenn sie von Asha International schriftlich bestätigt wurden.
2.4. Abbildungen, Kataloge, Online-Präsentationen, Muster und Zeichnungen geben eine allgemeine Darstellung der von Asha International angebotenen Artikel wieder. Die in einem Angebot enthaltenen Maße, Gewichte, Farbgebungen oder technischen Daten (im weitesten Sinne des Wortes) sind nur annähernd maßgebend, es sei denn es werden bestimmte Aspekte von Asha International ausdrücklich schriftlich garantiert. Normale Abweichungen und branchenübliche Variationen sind zulässig. Farben sind auf CMYK bezogen.
2.5. Die in einem Angebot oder Kostenvoranschlag genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes angegeben ist. Sofern von Asha International nicht schriftlich anders angegeben, verstehen sich die Preise nach Werk Incoterms 2020.
2.6. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Asha International nicht dazu, einen Teil des Auftrags für einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Verträge. Etwaige Anpassungskosten betragen EUR 55,00 pro bestelltem Artikel ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.7. Produktspezifische Vorschriften, einschließlich der sich aus ISO-Normen und CE-Kennzeichnungen ergebenden Regeln, gelten als vom Käufer akzeptiert und bilden einen integralen Bestandteil dieser Bedingungen.
2.8. Bei Stornierung eines Auftrages werden die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, mit einem Mindestwert von EUR 90,00 bei einem Auftrag an Condommessage.
2.9. Asha International kann einen Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Artikel 3. Lieferung
3.1. Eine Lieferfrist ist niemals ein Endtermin. Asha International wird immer versuchen, eine angegebene Lieferfrist so weit wie möglich einzuhalten. Eine Überschreitung der Lieferzeit gibt dem Käufer nicht das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, noch hat der Käufer das Recht, die Bestellung zu stornieren oder die Annahme der Lieferung zu verweigern. Asha International ist berechtigt, in Teilen zu liefern und zu fakturieren.
3.2. Wenn Asha International auf Wunsch des Käufers einen Entwurf anfertigt, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer Asha International bestätigt hat, dass der Entwurf genehmigt ist. Abweichungen im (End-)Ergebnis in Bezug auf den Entwurf sind kein Grund für Ablehnung, Rabatt, Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags.
3.3. Die nicht rechtzeitige Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung setzt die Lieferverpflichtung aus, ebenso wie die nicht rechtzeitige oder nicht geeignete Lieferung der erforderlichen Daten und gebrauchsfähigen Entwürfe.
3.4. Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, ist Asha International zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet und berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen, wobei die Verpflichtung des Käufers zur Entschädigung von Asha International bestehen bleibt.
3.5. Asha International ist berechtigt, dem Käufer Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von maximal 10 % der bestellten Menge in Rechnung zu stellen.
3.6. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist Asha International in die Wahl der Versendungsart frei.
3.7. Die zu liefernden Waren werden zu jeder Zeit auf Risiko des Käufers transportiert. Der Käufer ist für das Abladen der gelieferten Waren verantwortlich.
3.8. Asha International ist berechtigt, den Preis nach Abschluss des Vertrags entsprechend der zwischenzeitlich festgestellten Erhöhung der Frachtkosten zu erhöhen.
3.9. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Lieferort der (Haupt-)Geschäftssitz des Käufers.
Artikel 4. Informationen und Daten
4.1. Allgemeine Angaben und Beschreibungen der von Asha International gelieferten Produkte, wie sie in Broschüren, Listen und dergleichen enthalten sind, dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Qualitätsangabe oder Garantie dar.
4.2. Der Käufer sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind und rechtlich zur Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung zulässig sind. Der Käufer stellt Asha International hiermit von allen Ansprüchen und/oder Schäden aufgrund der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten, Markennamen und Domainnamen Dritter frei.
Artikel 5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Alle von Asha International im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkte bleiben das Eigentum von Asha International, bis der Käufer alle Forderungen von Asha – einschließlich der in Artikel 3:92(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten – bezahlt hat, die Asha International hat oder erwerben wird.
5.2. Die von Asha International gelieferten Produkte dürfen vom Käufer nicht weiterverkauft oder als Zahlungsmittel verwendet werden, es sei denn, dies geschieht im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Produkte zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
5.3. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zugreifen oder ein Recht an ihnen begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, Asha International unverzüglich (schriftlich) darüber zu informieren.
5.4. Für den Fall, dass Asha International seine in dieser Klausel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer Asha International und von Asha International zu beauftragenden Dritten im Voraus seine bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Asha International befindet, und diese Produkte wieder in Besitz zu nehmen.
Artikel 6. Zahlung
6.1. Die Zahlung hat jederzeit ohne Skonto und/oder Verrechnung zu erfolgen. Die Rechnungsfrist ist eine Frist. Wenn der Käufer nicht innerhalb der Rechnungsfrist zahlt, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. In diesem Fall wird die gesamte Forderung von Asha International, einschließlich der Rechnungen, deren Fälligkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist, sofort fällig. Eventuell angegebene Rabatte verfallen dann und der Käufer schuldet Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat. Darüber hinaus schuldet der Käufer Asha International alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Asha International aufwenden muss, um die Begleichung seiner Forderung zu realisieren. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf 15 % des ausstehenden Betrags festgesetzt, ohne Höchstbetrag und mit einem Mindestbetrag von EUR 50.
6.2. Asha International ist berechtigt, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst auf die (Inkasso-)Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme anzurechnen.
6.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen zu verrechnen oder aufzuschieben.
Artikel 7. Geistige Eigentumsrechte
7.1. Alle geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an allen im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkten, mit Ausnahme der vom Käufer gelieferten grafischen Elemente, gehören ausschließlich Asha International oder ihren Lizenzgebern oder Lieferanten. Soweit ein solches Recht nur durch Anmeldung oder Registrierung erlangt werden kann, ist Asha International hierzu ausschließlich befugt. Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Werke, Modelle, (Handels- oder Domain-) Namen oder andere geschützte Objekte zu vervielfältigen oder zu kopieren oder die geistigen Eigentumsrechte von Asha International oder seinen Lizenzgebern oder Lieferanten in anderer Weise zu verletzen.
7.2. Der Käufer wird Asha International unverzüglich informieren, wenn er Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte feststellt oder wenn Dritte die geistigen Eigentumsrechte geltend machen oder behaupten, dass diese seine Rechte verletzen. Für den Fall, dass Asha International in Bezug auf eine solche (angebliche) Verletzung tätig wird, ist der Käufer verpflichtet, zu kooperieren und gemäß den Anweisungen von Asha International zu handeln.
7.3. Der Vertrag beinhaltet nicht, dass Asha International eine Untersuchung über das Bestehen von Rechten Dritter und mögliche Schutzformen in Bezug auf die vom Käufer gelieferten Logos, Texte, grafischen Elemente oder anderen Daten und Materialien durchführt. Der Käufer stellt Asha International vollständig von allen Ansprüchen und Forderungen Dritter in Bezug auf die vom Käufer gelieferten Logos, Texte, grafischen Elemente oder anderen Daten und Materialien frei und stellt Asha International auch von allen Kosten frei, die ihr im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen und Forderungen entstehen.
Artikel 8. Werbung
8.1. Asha International liefert in Übereinstimmung mit dem, was in der Branche in dem betreffenden Fall normal und gebräuchlich ist. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu dem Zeitpunkt zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen), zu dem ihm die Produkte zur Verfügung gestellt werden. Etwaige Mängel müssen vom Käufer schriftlich gemeldet werden und innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung oder nachdem sie vernünftigerweise hätten entdeckt werden können, bei Asha International eingehen. Der Käufer muss Asha International die Möglichkeit geben, eine Reklamation zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).
8.2. Wird ein Mangel nicht rechtzeitig beanstandet, hat der Käufer keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung und der Käufer muss alle Asha International entstandenen Kosten tragen. In allen Fällen verjährt das Recht auf Schadenersatz 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem der Schaden, für den Asha International direkt oder indirekt haftet, resultiert.
8.3. Wenn festgestellt wird, dass das Produkt mangelhaft ist und dies rechtzeitig reklamiert wurde, wird Asha International innerhalb einer angemessenen Frist nach eigenem Ermessen das mangelhafte Produkt ersetzen oder für die Behebung des Mangels oder die Erstattung des Rechnungsbetrags an den Käufer sorgen. Im Falle eines Austauschs ist der Käufer verpflichtet, die ausgetauschte Sache an Asha International zurückzusenden und das Eigentum und den Besitz daran auf Asha International zu übertragen, es sei denn, Asha International gibt schriftlich etwas anderes an.
8.4. Jegliche Garantie von Asha International gilt nicht, wenn:
- i) Mängel an Waren auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind;
(ii) Waren außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden;
(iii) Mängel aus einer Verwendung entgegen der Gebrauchsanweisung resultieren;
- iv) der Käufer oder von ihm beauftragte Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von Asha International Änderungen und/oder andere Arbeiten an den gelieferten Waren vorgenommen haben.
8.5. Eine Beanstandung eines Teils der gelieferten Waren setzt die Zahlungsverpflichtung für die übrigen gelieferten Waren nicht aus, es sei denn, es ist gesetzlich anders vorgeschrieben.
Artikel 9. Haftung
9.1. Falls Asha International haftbar sein sollte, beschränkt sich diese Haftung auf das, was in diesem Artikel geregelt ist.
9.2. Asha International ist nur für direkte Schäden haftbar.
9.3. Asha International haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass Asha International unrichtige und/oder unvollständige und/oder rechtswidrige Daten verwendet, die vom Käufer oder in dessen Namen bereitgestellt wurden.
9.4. Wenn Asha International haftbar ist, ist diese Haftung wie folgt begrenzt:
(i) Die Haftung von Asha International ist, soweit sie durch ihre Haftpflichtversicherung gedeckt ist, auf die Höhe der von ihrem Versicherer geleisteten Zahlung zuzüglich der Selbstbeteiligung beschränkt.
(ii) wenn der Versicherer nicht auszahlt oder der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung von Asha International auf den Rechnungswert oder zumindest auf den Teil der Rechnung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
iii) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
- iv) Asha International haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.
9.5. Alle Klagerechte und sonstigen Befugnisse, die der Käufer aus welchem Grund auch immer gegen Asha International hat, müssen Asha International innerhalb von 6 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer davon Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können, schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls verfällt die Haftung.
9.6. Der Abnehmer stellt Asha International von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags Schaden erleiden, es sei denn (und insofern) dieser Schaden ist ausschließlich die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Asha International oder ihrer Führungskräfte.
9.7. Jegliche Haftung, aus welchem Grund auch immer, von Personen, die mit Asha International verbunden sind, einschließlich in jedem Fall gegenwärtiger und zukünftiger Führungskräfte und Konzerngesellschaften, ist ausgeschlossen. Alle Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für diese Personen und deren Rechtsnachfolger aus allgemeinem Recht; es handelt sich um eine unwiderrufliche und kostenlose Drittklausel.
Artikel 10. Sonstiges
10.1. Asha International ist berechtigt, den Käufer als Referenz zu verwenden, ohne die Ergebnisse der Abtretung an Dritte weiterzugeben.
10.2. Die Parteien schließen grundsätzlich keinen Vertrag über die fortlaufende Erfüllung, es sei denn, sie haben dies ausdrücklich vereinbart und es liegt eine entsprechende schriftliche Vereinbarung vor. Asha International ist jederzeit berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu kündigen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein, es sei denn, eine schriftliche Vereinbarung sieht etwas anderes vor.
10.3. Im Falle eines Rückrufs, ungeachtet dessen, ob dieser aufgrund einer Aufforderung von gesetzlichen Behörden, Ämtern, auf eigene Initiative von Asha International oder einer anderen Partei erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, mitzuwirken und gemäß den Anweisungen von Asha International zu handeln. Asha International erstattet dem Käufer die nachweisbaren und angemessenen Kosten, wie z. B. Versand- und Kommunikationskosten, mit Ausnahme der internen Kosten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung entstehen, wie z. B. Arbeitskosten.
Artikel 11. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
11.1. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Asha International und dem Käufer ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar und auszulegen. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2. Streitigkeiten und Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden – vorbehaltlich der ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts Den Haag für Ansprüche in Bezug auf bestimmte geistige Eigentumsrechte (z.B. Gemeinschaftsgeschmacksmuster) – in erster Instanz dem Bezirksgericht Rotterdam vorgelegt. Asha International behält sich das Recht vor, den Käufer vor dem Gericht zu verklagen, das ohne diese Gerichtsstands Wahl zuständig wäre.